Kündigung schreiben: Frist, Form und Zustellung in Österreich – Stand 6. November 2026

Informationsstand: 6. November 2026, 13:36 MEZ (UTC+01:00), Wien.

Wer in Österreich eine Kündigung schreibt, sollte zuerst Vertrag und Kündigungsfrist prüfen und dann so zustellen, dass der rechtzeitige Zugang belegbar ist. Entscheidend ist nicht allein das Datum auf dem Brief oder der Tag, an dem er abgeschickt wird: Bei einer Kündigung beginnt die Frist grundsätzlich mit dem Zugang bei der anderen Vertragspartei. Eine schriftliche Erklärung schafft Klarheit und Beweise, ist aber nicht für jede Vertragsart nach denselben Regeln vorgeschrieben.

Bei einem Arbeitsverhältnis ist eine bestimmte Form grundsätzlich nicht vorgeschrieben, sofern Gesetz, Kollektivvertrag oder Dienstvertrag keine Schriftform verlangen. Bei einer Kündigung des Mietvertrags durch Mieter:innen sieht die amtliche Information dagegen Schriftform mit Unterschrift vor; eine einfache E-Mail genügt demnach nicht. Für andere Verträge gelten die jeweilige Vereinbarung und die einschlägigen gesetzlichen Regeln. Die folgende Anleitung hilft, das Schreiben vollständig und den Versand nachvollziehbar vorzubereiten, ersetzt aber keine Prüfung eines konkreten Vertrags.

Destaques

  • Prüfen Sie vor dem Schreiben Vertragsart, Kündigungsfrist, Kündigungstermin und vorgeschriebene Form.
  • Formulieren Sie eindeutig, welcher Vertrag beendet werden soll und zu welchem Termin.
  • Planen Sie rückwärts vom gewünschten Enddatum und rechnen Sie die Zustellzeit ein.
  • Bewahren Sie eine Kopie auf und sichern Sie einen Nachweis über den Zugang.
Eine Person prüft und unterschreibt an einem Schreibtisch ein Kündigungsschreiben neben einem Umschlag und einem Kalender
Symbolbild: Eine Person bereitet ein Kündigungsschreiben vor; das Dokument ist keine echte Kündigung.

Was gehört in ein Kündigungsschreiben?

Das Schreiben sollte keinen Zweifel daran lassen, wer kündigt, welcher Vertrag gemeint ist und dass eine Beendigung gewollt ist. Verwenden Sie die Namen und Anschriften aus dem Vertrag. Bei einem Arbeitsverhältnis gehören Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in, bei einer Wohnung die genaue Adresse des Mietobjekts und bei einem Abo oder Dienstleistungsvertrag die Kund:innen- oder Vertragsnummer in den Brief. Wenn mehrere Personen Vertragspartei sind, prüfen Sie, wer kündigen muss und ob alle Unterschriften erforderlich sind.

Nennen Sie den Vertrag und den gewünschten Beendigungszeitpunkt ausdrücklich. Statt nur „Ich möchte aussteigen“ zu schreiben, verwenden Sie eine klare Erklärung wie „Hiermit kündige ich meinen [genaue Vertragsbezeichnung] ordentlich zum [Datum].“ Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Termin rechtlich passt, kann der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Termin“ helfen, den Beendigungswillen klarzustellen. Er korrigiert aber keine fehlende Kündigungsberechtigung, Formvorschrift oder besondere gesetzliche Voraussetzung.

Eine Begründung ist bei einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht erforderlich. Bei einer außerordentlichen Kündigung, einer vorzeitigen Vertragsauflösung oder einem Sonderfall können andere Voraussetzungen gelten. Erfinden oder übertreiben Sie keine Gründe; prüfen Sie stattdessen die einschlägige Regel und holen Sie bei Unsicherheit Beratung ein. Bitten Sie am Ende um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs und des vorgesehenen Vertragsendes. Eine solche Bestätigung ist hilfreich, bedeutet aber nicht automatisch, dass die Gegenseite einer wirksamen Kündigung zustimmen muss.

Welche Angaben sollte ich vor dem Versand abhaken?

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift der kündigenden Person
  • Name und korrekte Zustelladresse der Vertragspartei
  • Vertragsart, Vertragsdatum, Objektadresse oder Vertragsnummer
  • Eindeutige Kündigungserklärung und gewünschter Beendigungstermin
  • Ort, Datum und – wenn erforderlich – eigenhändige Unterschrift
  • Eine vollständige Kopie des unterschriebenen Schreibens für die eigenen Unterlagen

Wie berechne ich Kündigungsfrist und Kündigungstermin?

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Erklärung und dem Ende des Vertrags. Der Kündigungstermin bezeichnet den letzten Tag des Vertrags. Beide Angaben sind nicht dasselbe. Lesen Sie den Vertrag, einschlägige Ergänzungen und – bei einem Arbeitsverhältnis – den anwendbaren Kollektivvertrag. Auch die Vertragsart kann entscheidend sein: Ein befristeter Vertrag lässt sich nicht automatisch jederzeit ordentlich kündigen.

Rechnen Sie vom gewünschten Endtermin rückwärts. Wenn etwa für ein Arbeitsverhältnis tatsächlich eine einmonatige Frist zum Monatsletzten gilt und das Arbeitsverhältnis am 30. Juni enden soll, muss die Kündigung rechtzeitig beim Arbeitgeber ankommen; die Arbeiterkammer nennt bei diesem Beispiel den 31. Mai als spätesten Zugangstag. Das ist ein Rechenbeispiel, keine allgemeine Frist für alle Beschäftigten oder Verträge. Kollektivvertrag, Dienstvertrag und besondere Beschäftigungsverhältnisse können abweichen.

Planen Sie einen Puffer für Wochenenden, Feiertage, Postlaufzeit und eine mögliche Nichtannahme ein. Maßgeblich ist meist nicht, wann Sie den Brief in den Briefkasten werfen, sondern wann er der anderen Seite zugeht. Wenn der gewünschte Termin knapp ist, fragen Sie die zuständige Arbeiterkammer, Gewerkschaft oder Verbraucherberatung, bevor Sie sich auf ein Datum verlassen.

Welche Form gilt bei Arbeit, Miete und anderen Verträgen?

In Österreich gibt es keine einheitliche Form für jede Kündigung. Nach dem Unternehmensserviceportal ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich formfrei. Ein Gesetz, Kollektivvertrag oder Dienstvertrag kann jedoch Schriftlichkeit vorschreiben; wird eine verbindliche Formvorgabe missachtet, kann die Kündigung unwirksam sein. Die Arbeiterkammer empfiehlt eine schriftliche Erklärung vor allem aus Beweisgründen. Wenn der Vertrag „Schriftlichkeit bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit“ vorsieht, sollten Sie sich nicht auf ein Telefonat oder eine einfache E-Mail verlassen.

Für Mieter:innen nennt die amtliche österreichische Information eine schriftliche oder gerichtliche Kündigung; das Kündigungsschreiben muss unterschrieben sein. Eine einfache E-Mail ist danach nicht gültig. Die Behörde empfiehlt ein Einschreiben mit Rückschein. Bei befristeten Mietverträgen können Beginn, Mindestdauer und gesetzliche Anwendungsbereiche die Kündigungsmöglichkeit beeinflussen; übernehmen Sie deshalb keine Frist aus einem anderen Mietvertrag.

Bei Versicherungen, Abos, Energie-, Telekommunikations- oder sonstigen Dienstleistungsverträgen kontrollieren Sie die Kündigungsklausel und die vom Anbieter genannten zulässigen Kanäle. Prüfen Sie, ob ein Online-Kündigungsweg angeboten oder vorgeschrieben ist, ob eine Kundennummer verlangt wird und ob die Frist mit dem Eingang oder einer anderen vertraglichen Regel berechnet wird. Eine Nachricht im Kundenportal kann praktisch sein, ersetzt aber nicht automatisch eine erforderliche Unterschrift.

Wie kann ich die Zustellung der Kündigung nachweisen?

Eine unterschriebene Kopie belegt den Inhalt, allein aber nicht, wann der Brief angekommen ist. Übergeben Sie das Schreiben persönlich, können Sie ein zweites Exemplar mitnehmen und den Empfang darauf mit Datum und Unterschrift bestätigen lassen. Lassen Sie sich nur den Erhalt bestätigen; Sie brauchen keine Formulierung, wonach die andere Seite die Kündigung „akzeptiert“.

Beim Versand per Post empfiehlt sich ausreichend Vorlauf. Ein Einschreiben mit Rückschein liefert einen Zustellnachweis; behalten Sie Einlieferungsbeleg, Rückschein und Kopie zusammen. Prüfen Sie bei einer knapp bemessenen Frist, ob die gewählte Zustellart einen rechtzeitigen Zugang tatsächlich sicherstellt. Das Absendedatum allein schützt nicht vor einem Fristversäumnis. Wenn Sie elektronisch kündigen wollen, bewahren Sie die gesendete Nachricht, Anhänge und Eingangsbestätigung auf – und klären Sie vorher, ob diese Form für genau diesen Vertrag zulässig ist.

Was ist bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber wichtig?

Dieser Beitrag behandelt vor allem das Verfassen einer eigenen Kündigung. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie das Zugangsdokument und den Umschlag aufbewahren und rasch Beratung einholen. Mit dem Zugang können gesetzliche Fristen beginnen, etwa für eine Anfechtung. Für Betriebsrat, besonders geschützte Beschäftigte und andere Sonderfälle können zusätzliche Schritte oder sehr kurze Fristen gelten. Warten Sie daher nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Welche Vorlage kann ich verwenden?

Die folgende Struktur ist eine Schreibhilfe. Passen Sie sie an die Vertragsart an und prüfen Sie vor dem Versand, ob Form und Termin tatsächlich passen:

[Vor- und Nachname]
[Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort]

[Name und Anschrift des Vertragspartners]

[Ort], [Datum]

Betreff: Kündigung [Vertragsart / Vertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich [genaue Bezeichnung des Vertrags] ordentlich zum [gewünschtes Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Vertragsende schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[eigenhändige Unterschrift, falls erforderlich]
[Vor- und Nachname]

Vor dem Abschicken sollten Sie noch einmal drei Punkte kontrollieren: Ist die Kündigung für diesen Vertrag möglich? Ist das Enddatum mit Frist und Termin vereinbar? Kann ich belegen, dass die Erklärung rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Form angekommen ist? Offizielle Orientierung bieten das Unternehmensserviceportal zur Kündigung, die Arbeiterkammer-Information zur Arbeitnehmerkündigung und die amtliche Information zum Kündigen eines Mietvertrags.

Häufige Fragen zur Kündigung

Muss eine Kündigung in Österreich immer unterschrieben sein?

Nein. Die Form hängt von der Vertragsart und den einschlägigen Regeln ab. Bei Arbeitsverhältnissen gilt grundsätzlich Formfreiheit, sofern keine abweichende Vorschrift besteht; bei Mietkündigungen durch Mieter:innen verlangt die amtliche Information eine unterschriebene schriftliche Erklärung.

Ab wann läuft die Kündigungsfrist?

Grundsätzlich ab Zugang der Kündigung bei der anderen Vertragspartei. Das Absenden des Briefes ist nicht automatisch der Zugang.

Ist eine E-Mail als Kündigung ausreichend?

Das hängt vom Vertrag und der vorgeschriebenen Form ab. Eine einfache E-Mail reicht laut amtlicher Information für eine Mietkündigung durch Mieter:innen nicht aus. Prüfen Sie die konkreten Anforderungen, bevor Sie elektronisch kündigen.

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