Zuletzt überprüft: 7. November 2026, 10:21 Uhr MEZ (UTC+01:00).
Ist Ihre Bankkarte verschwunden, lassen Sie sie sofort sperren – auch wenn Sie noch hoffen, sie wiederzufinden. In Deutschland erreichen Sie den Sperr-Notruf unter 116 116; alternativ wenden Sie sich direkt an Ihre Bank oder Sparkasse. Kontrollieren Sie anschließend Ihre Kontoumsätze und melden Sie unbekannte Zahlungen unverzüglich.
Bei einer verlorenen Girocard ist zusätzlich eine Meldung bei der Polizei sinnvoll: Sie kann eine KUNO-Sperrung für das elektronische Lastschriftverfahren veranlassen. Das ergänzt die Sperre bei der Bank und erschwert den Missbrauch bei teilnehmenden Geschäften.
Destaques
- Karte sofort über die Bank oder, sofern das Institut teilnimmt, über 116 116 sperren lassen.
- Bei Verlust einer Girocard die Polizei auf eine zusätzliche KUNO-Sperrung ansprechen; einen Diebstahl anzeigen.
- Kontoumsätze prüfen und nicht autorisierte Buchungen umgehend bei der Bank reklamieren.
- Zeitpunkt der Verlustmeldung und Angaben zu verdächtigen Buchungen dokumentieren.
Was sollte ich zuerst tun, wenn meine Bankkarte weg ist?
Suchen Sie nicht lange, wenn Sie den Verbleib der Karte nicht rasch klären können. Eine fremde Person könnte sie bereits einsetzen. Lassen Sie jede betroffene Karte einzeln beziehungsweise nach den Anweisungen Ihres Instituts sperren. Das gilt auch für eine Kreditkarte, wenn sie zusammen mit der Girocard verschwunden ist.
Der Sperr-Notruf 116 116 ist aus Deutschland erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie in der Regel +49 116 116; falls die Verbindung nicht zustande kommt, nennt die Polizei als Alternative +49 30 4050 4050. Aus dem Ausland können Gebühren anfallen. Nicht jedes Institut und nicht jedes Kartenprodukt nimmt am Sperr-Notruf teil. Ist Ihr Anbieter nicht angeschlossen, kontaktieren Sie unmittelbar dessen eigene Sperrnummer. Die Polizei erklärt die Sperrwege und weitere Schritte.
Halten Sie möglichst Ihre IBAN oder Kontonummer und Bankleitzahl bereit. Bei anderen Karten können weitere Angaben nötig sein. Fehlen Ihnen Daten, warten Sie mit dem Anruf nicht ab: Fragen Sie Ihre Bank, wie sie Ihre Identität feststellen und die Sperre veranlassen kann. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Meldung sowie eine gegebenenfalls mitgeteilte Vorgangsnummer.
Warum sollte ich die Polizei und KUNO einschalten?
Eine Kartensperre bei der Bank deckt nicht zwangsläufig jeden Zahlungsweg ab. Insbesondere kann eine Girocard beim elektronischen Lastschriftverfahren mit Unterschrift unter Umständen weiterhin missbraucht werden. Die Polizei kann die Karte zusätzlich über KUNO für dieses Verfahren melden. Die Sperrinformation geht an die dem System angeschlossenen Handelsunternehmen; sie ist daher kein weltweiter Schutz für jede denkbare Zahlung.
Melden Sie den Verlust bei der Polizei und bitten Sie ausdrücklich um Prüfung einer KUNO-Sperrung. Wurde die Karte gestohlen, erstatten Sie außerdem Anzeige. Für die Meldung können IBAN beziehungsweise Kontodaten und die Kartenfolgenummer relevant sein. Kennen Sie die Folgenummer nicht, fragen Sie Ihr Institut und die Polizei, wie Sie diese nachreichen können. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erläutert, weshalb Bank- und KUNO-Sperre unterschiedliche Zahlungswege betreffen.
Wer haftet für Abbuchungen nach dem Kartenverlust?
Entscheidend ist unter anderem, ob Sie eine Zahlung selbst autorisiert haben und ob Sie Ihre Sorgfaltspflichten eingehalten haben. Bei nicht autorisierten Zahlungen nach Verlust oder Diebstahl kommt grundsätzlich eine Erstattung durch die Bank in Betracht. Nach Angaben der BaFin kann vor der Verlustmeldung ein Selbstbehalt von höchstens 50 Euro anfallen; bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gelten andere Haftungsregeln. Die Umstände des Einzelfalls sind entscheidend.
Prüfen Sie Ihre Umsätze sofort und auch in den folgenden Wochen. Melden Sie Beträge, die Sie nicht zuordnen können, unverzüglich Ihrer Bank. Geben Sie Datum, Betrag und den angezeigten Zahlungsempfänger an und bewahren Sie Kontoauszüge oder Bildschirmfotos sowie Ihre Korrespondenz auf. Fragen Sie nach dem weiteren Reklamationsverfahren und einer schriftlichen Bestätigung. Eine von Ihnen selbst freigegebene Zahlung ist rechtlich anders zu beurteilen als eine nicht autorisierte Kartenverfügung.
Lehnt die Bank eine Erstattung ab, verlangen Sie eine nachvollziehbare Begründung. Unterstützung bei der Einordnung des konkreten Falls kann eine Verbraucherzentrale bieten. Die Verbraucherzentrale beschreibt weitere Schritte bei Karten- und Kontobetrug.
Wie komme ich nach der Sperrung wieder an Geld?
Kontaktieren Sie Ihre Bank wegen einer Ersatzkarte und fragen Sie nach Lieferzeit, möglichen Kosten und einer verfügbaren Übergangslösung für Bargeld oder Zahlungen. Ob und wann eine Ersatzkarte ankommt und welche Gebühren entstehen, hängt vom Institut und Ihrem Vertrag ab. Prüfen Sie bei wiederkehrenden Zahlungen außerdem, ob hinterlegte Kartendaten aktualisiert werden müssen.
Finden Sie die alte Karte wieder, verwenden Sie sie nicht einfach weiter. Fragen Sie Ihr Institut, ob eine Entsperrung möglich ist oder eine neue Karte nötig bleibt. Wurde eine KUNO-Sperrung veranlasst, informieren Sie auch die zuständige Polizeidienststelle über das Wiederauffinden und klären Sie das weitere Vorgehen.
Ist mit der Karte auch das Smartphone oder das Portemonnaie verschwunden, prüfen Sie weitere Risiken: Lassen Sie bei Bedarf die SIM-Karte sperren, sichern Sie betroffene Online-Zugänge und melden Sie gestohlene Ausweisdokumente bei der zuständigen Behörde. Ändern Sie Passwörter, wenn Unbefugte Zugang dazu haben könnten.
Häufige Fragen
Kann ich meine Bankkarte ohne IBAN sperren lassen?
Die IBAN erleichtert die Zuordnung. Fehlt sie, kontaktieren Sie trotzdem sofort Ihre Bank und fragen Sie, welche anderen Angaben für die Sperrung benötigt werden.
Reicht die Sperrung über 116 116 aus?
Sie veranlasst bei teilnehmenden Anbietern die jeweilige Kartensperre. Für die zusätzliche KUNO-Meldung einer Girocard an teilnehmende Händler wenden Sie sich an die Polizei.
Kann ich eine wiedergefundene Karte sofort benutzen?
Nein. Klären Sie zuerst mit Ihrer Bank, ob die Karte entsperrt werden kann. Informieren Sie bei einer KUNO-Meldung auch die zuständige Polizei.